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   BFH - II R 43/08   

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BFH - II R 43/08 (https://dejure.org/9999,105624)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2022 - L 9 AS 521/20

    Abzweigung; Anrechnung; Aufrechnung; Aufrechnungslage; Aufrechnungsverfügung;

    Die Höhe der Abzweigung entspricht damit dem Betrag, der sich aus dem Kindergeldgesamtanspruch der Klägerin zu 1) als Kindergeldberechtigter geteilt durch die Anzahl der zum Bezug berechtigenden Kinder ergibt (§§ 74, 76 Einkommensteuergesetz - EStG; vgl. BFH, Urteil vom 28. April 2010 - II R 43/08, Rn. 16f.; BSG, B 11 AL 30/08 R, Rn. 21): Die Klägerin zu 1) war, wie sich aus den Angaben des Beklagten ergibt, kindergeldberechtigt in Höhe von insgesamt 813 EUR (Kindergeld für das 1. Kind - S. - und den Kläger zu 2): jeweils 194 EUR, für den Kläger zu 3): 200 EUR und für den Kläger zu 4): 225 EUR, vgl. § 66 EStG).
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